Der Energieausweis
Der Energieausweis ist ein Dokument, das Gebäude energetisch bewertet. Er bietet einen objektiven Überblick über den Energiebedarf eines Gebäudes.
Die Ausstellung, Verwendung, die Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Diese Rechtsnorm soll die EG-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive) über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umsetzen.
Sie als Vermieter bzw. Verkäufer einer Immobilie sollten wissen:
Jeder Mieter, Pächter und Käufer eines Objektes hat das Recht auf Vorlage eines Energieausweises! Dies sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilenmarkt, da eine Vergleichsgröße im Energieverbrauch zur Verfügung steht.
Es gibt zwei Varianten des Energieausweises
» Verbrauchsorientierter Energieausweis
» Bedarfsorientierter Energieausweis
Welcher Ausweis für Ihre Immobilie relevant ist, erläutere ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Benötigen Sie einen Energieausweis bzw. weitere Informationen?
Sprechen Sie mich an! Ich berate Sie gerne.
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