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Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV):

Bundestag beschließt über Novelle
der Kleinfeuerungsverordnung (1. BImSchV)


Der Deutsche Bundestag hat am 03.12.2009 die Novelle der 1. BImSchV endgültig beschlossen.

Mit der Verordnung hat der Gesetzgeber einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung der Feinstaubemissionen von Kleinfeuerungsanlagen angefangen. Erreichbar wird dieses Ziel mit einer neuen Generation von Feuerungsanlagen und durch Sanierungsregelungen bei bestehenden Anlagen.

Auch hier werden einige Änderungen Sie als Verbraucher betreffen.

Auswirkungen bei neu angeschafften Einzelraumfeuerungsanlagen:
Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe wie Kachelöfen oder Heizkamine sind nun in der 1. BImSchV geregelt. Die Novelle sieht eine Typprüfung für alle neuen Einzelraumfeuerungsanlagen vor. Bei dieser Typprüfung wird vom Hersteller nachgemessen, ob eine Feuerungsanlage die neuen Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenstoffmonoxid (CO) sowie die Mindestwirkungsgrade einhalten.

Unser Tipp:
Der Käufer einer neuen Einzelraumfeuerungsanlage sollte darauf achten, dass er vom Verkäufer eine Typbescheinigung erhält, die dokumentiert, dass die Feuerungsanlage die Grenzwerte einhalten kann. Diese Bescheinigung ist dem Schornsteinfeger auf Verlangen vorzulegen.

Auswirkungen bei bestehenden Einzelraumfeuerungsanlagen: 
Für bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die für Staub einen Emissionsgrenzwert von 150 mg/m³ und für Kohlenmonoxid (CO) von 4 g/m³ nicht einhalten können, gibt es einen langfristigen Zeitplan zur Außerbetriebnahme bzw. zur Nachrüstung einer Filtereinrichtung.

Durch die neue BImschV sollen auch die Messrhythmen der Immissions-Messungen erhöht werden. Die Abgaswegeprüfungen (bisher Bestandteil der jährlichen Messung) wird jedoch weiter jährlich bei Heizwert- bzw. 2-jährlich bei Brennwertfeuerstätten durchgeführt.



Weitere Gesetze und Verordnungen

Alle für das Schornsteinfegerhandwerk relevanten Gesetze und Verordnungen finden Sie auf der Homepage der Schornsteinfegerinnung.




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